Veit Stoß war eigentlich nach rechtsgültiger Auffassung ein Todeskandidat: Er hatte Urkunden gefälscht und sich dadurch des Betruges schuldig gemacht. Das sog. Inquisitionsverfahren unterlag dabei einem genau vorgegebenen Ablauf. Die Feststellung der Schuld eines Angeklagten beinhaltete in der frühen Neuzeit auch Folter. Am Ende wurde Veit Stoß zwar nicht zum Tod durch das Schwert verurteilt, aber war nach der Verurteilung lebenslang gezeichnet:
Ihm wurden beide Wangen mit einem glühenden Eisen durchstoßen.

Weitere Informationen: Bayerisches Nationalmuseum

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