Die Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 und seine zwei Wochen später erfolgte Verkündigung gehören zu den zentralen Akten in der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die seitdem insgesamt glücklich verlaufene Entwicklung des Landes verdanke sich zu einem großen Teil dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – so die wiederkehrende Formel bei allen Verfassungsjubiläen.

In einem krassen Widerspruch dazu steht die Geschichtswissenschaft, die dem Grundgesetz und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht nur eine verhältnismäßig geringe Rolle zumisst.

Dieter Grimm nimmt dieses Defizit in der Historikerzunft in den Blick. Er zeigt, wo es zum Verständnis der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik nötig ist, die Verfassung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Die Gründungsgeschichte der Bundesrepublik ist nicht ohne eine angemessene Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes zu verstehen, so seine These.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1979 – 1999 lehrte er an der Universität Bielefeld. 1987 – 1999 war er Richter am Bundesverfassungsgericht und 2001 – 2007 Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Für sein Wirken wurde er vielfach ausgezeichnet. Sein in mehrere Sprachen übersetztes Werk weist ihn als einen der international renommiertesten Juristen aus. Zuletzt erschien: Die Historiker und die Verfassung. Ein Beitrag zur Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes (2022).

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