Wegen Gotteslästerung angeklagt – hier in München? Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften, Religionsbeschimpfung und Gotteslästerung verurteilte das Amtsgericht München 1962 Künstler*innen der Gruppe SPUR. Sie hatten eine avantgardistische Zeitung gedruckt und verteilt, die manche als anstößig empfanden. Heutzutage erscheint eine solche Verurteilung undenkbar, sie zeigt jedoch klar auf: Kunstfreiheit wird gesellschaftlich ausgehandelt und kann je nach Ort und Zeit anders definiert werden. Wieso Meinungs- und Kunstfreiheit für viele nur ein Wunsch ist, wie Solidarität von Künstler*innen über Ländergrenzen hinweg aussehen kann und was Radiobastler*innen mit Politik zu tun haben, skizziert Kuratorin Stephanie Weber im zweiten Video zur Ausstellung „Radio-Aktivität. Kollektive mit Sendungsbewusstsein“.
Produktion: Fortis Green Film+Medien
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