August Bebel, Frank Wedekind und Thomas Theodor Heine landeten nicht wegen Schwerverbrechen auf dem Königstein – sondern wegen politischer Überzeugungen und einer Karikatur.
Festungshaft ohne Schwerverbrechen
Wer auf der Festung Königstein inhaftiert wurde, musste kein Krimineller sein. Manchmal reichten politische Überzeugungen, satirische Beiträge oder Konflikte mit der Obrigkeit aus. Ab 1874 wurde das alte Zeughaus auf der Festung als Staatsgefängnis genutzt – offiziell „Zivilstubengefangenenanstalt Festung Königstein” – und beherbergte einige der bekanntesten Persönlichkeiten ihrer Zeit.
August Bebel: Hochverrat wegen einer Reichstagsrede
Der Sozialdemokrat August Bebel hatte im Deutschen Reichstag gegen die militärische Besetzung des Elsass-Lothringen nach dem Deutsch-Französischen Krieg protestiert. In einer hochnationalistischen Zeit wurde ihm das als Hochverrat ausgelegt. Das Gericht in Leipzig verurteilte ihn zu Festungshaft – die er zunächst im Schloss Hubertusburg und nur in den letzten drei Wochen auf dem Königstein absaß.
In seinen Lebenserinnerungen schilderte Bebel die Ankunft auf der Festung lebhaft: Der Festungskommandant begrüßte ihn jovial mit den Worten, schlechter als in Hubertusburg werde es ihm hier auch nicht gehen. Sein Haftraum im alten Zeughaus war eisig kalt – die tägliche Kohlenration des Staates reichte nicht zum Heizen. Doch das Essen im Offizierscasino entschädigte ihn reichlich. Wochen nach seiner Entlassung kehrte Bebel mit seiner Familie als Tourist zurück – und empfand eine gewisse Genugtuung, als Fremdenführer die Besucher vor seinem früheren Zellenfenster aufhielten und auf den berühmten Sozialdemokraten hinwiesen.
Wedekind und Heine: Eine Karikatur bringt sie hinter Gitter
Frank Wedekind und Thomas Theodor Heine, Theaterschriftsteller und Karikaturist des Satiremagazins Simplicissimus, teilten dasselbe Schicksal. 1898 hatten sie auf dem Titelblatt des Simplicissimus Kaiser Wilhelm II. verspottet: Die Zeichnung zeigte Kaiser Friedrich Barbarossa und Gottfried von Bouillon, die den Tropenhelm Wilhelms II. in der Hand halten – mit dem Kommentar, ihre eigenen Kreuzzüge hätten auch keinen Sinn gehabt. Eine Anspielung auf Wilhelms pompösen Staatsbesuch in Jerusalem und Palästina, der in der Presse als übertriebene Selbstinszenierung galt.
Das Ergebnis: ein Prozess wegen Majestätsbeleidigung und je ein halbes Jahr Festungshaft auf dem Königstein – allerdings zeitversetzt, da Wedekind sich zunächst versteckt hatte, um einen Roman fertig zu schreiben.
Haftbedingungen: Moderat, aber für Künstler kaum erträglich
Die Haftbedingungen waren vergleichsweise mild. Beide hatten Einzelzellen, durften sich täglich stundenlang auf dem Festungsplateau bewegen und wurden ordentlich verpflegt. Doch die Einschränkung der Freiheit traf die beiden Künstler hart. Heine schrieb an seinen Verleger Fritz Langen, sein Gehirn habe sich mit Schimmelpilzen bedeckt, die Gebirgsluft sei stark mit „Kummissäure” versetzt. Wedekind – der während seiner Vorhaft nur die Bibel lesen durfte – hielt Heine abends Vorträge über Erotik in der Heiligen Schrift. Bei einem dieser Vorträge fiel ihm das Gebiss heraus und zerbrach. Er nähte es mit Nadel und Faden zusammen – und wurde dabei von der Inspektion überrascht. Der Kommandant zog sich mit dem Hinweis zurück, er könne ihm beim Nähen den Burschen schicken.
Kunst trotz Haft – und danach
Beide arbeiteten nach ihrer Entlassung weiter für den Simplicissimus. Thomas Theodor Heine verarbeitete seine Festungshaft später in einem autobiografischen Roman – verlegte die Handlung aber aus Rücksicht auf noch lebende Personen auf eine andere Festung im Westen Deutschlands.
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