Was sieht ein Völkerrechtler, wenn er durch ein Kunstmuseum geht? In einem Gastbeitrag für das Städel Museum analysiert Armin von Bogdandy, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, ausgewählte Werke aus der Sammlung – mit juristischem Blick.
Im Fokus seines Kommentars stehen Daniel Richters „Horde“ (2007), Rainer Fettings „Erstes Mauerbild“ (1977) sowie Carlo Crivellis „Maria Annunziata“ (1482). Drei Werke, die auf den ersten Blick kaum miteinander verbunden scheinen – und doch bringen sie zentrale Fragen über Ordnung, Macht und individuelle Freiheit zur Sprache.
Von Bogdandy geht es dabei nicht um kunsthistorische Einordnung, sondern um die Frage, was Kunstwerke über das öffentliche Recht verraten. Wie äußert sich staatliche Autorität? Wo beginnt ihre Ambivalenz? In Richters düster-dynamischer „Horde“ sieht er etwa kollektive Bedrohung und gesellschaftliche Entgrenzung – beides Themen, mit denen sich das Völkerrecht immer wieder auseinandersetzt.
Bei Fettings Mauerbild wiederum wird der politische Kontext greifbar: Die geteilte Stadt als Symbol für staatliche Trennung und deren ideologische Folgen. Und schließlich Crivellis „Maria Annunziata“ – ein Werk, das laut von Bogdandy für die göttliche Ordnung steht und damit Fragen aufwirft, die bis heute das Verhältnis von Religion und Recht betreffen.
Der Gastkommentar macht deutlich: Kunst kann auch aus juristischer Sicht provozieren, hinterfragen und neu kontextualisieren. Ein ungewöhnlicher, aber erhellender Blick auf Werke, die man vielleicht nie wieder mit denselben Augen sieht.
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